| Die Kanzlei
gliedert sich in eine finnische und eine deutsche Abteilung. Die
finnischen
Anwälte sind vorwiegend auf folgenden Feldern tätig:
Allgemeines Zivilrecht,
Vertragsrecht, Konkursrecht,
Insolvenzverwaltung, Vergaberecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht,
Handelsrecht und auch
Verkehrsrecht.
Die Interessenschwerpunkte im
deutschen Recht sind:
Allgemeines
Zivil- und Zivilprozessrecht, allgemeines Wirtschaftsrecht, Handelsrecht
(Recht der Handelsvertreter und Vertragshändler) sowie Transport- und
Vergaberecht.
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